Koordinierte Renovierung von Ladenlokalen, Restaurants, Cafés und weiteren Gewerbeflächen mit klaren Fach- und Genehmigungsgrenzen.
Planung, Ausbau und koordinierte Fachgewerke
Von der Bestandsprüfung bis zur Übergabe werden eigene zulässige Leistungen, Fachpartner, Nachweise und Termine eindeutig koordiniert.
- Bestandsaufnahme, Aufmaß und Prüfung der vorhandenen Unterlagen
- Klärung von Nutzungsänderung, Brandschutz, Barrierefreiheit und Hygiene
- Räumung, Demontage und freigegebener nicht tragender Rückbau
- Nicht tragender Trockenbau, geeignete Boden- und Oberflächenarbeiten
- Montage von Systemeinrichtungen und abgestimmter Ladenausstattung
- Koordination berechtigter Elektro-, Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsfachbetriebe
- Abstimmung von Gastronomieküche, Abluft, Kühlung und Hygienebereichen
- Bauendreinigung, Restpunkteliste, Nachweise und geordnete Übergabe
Gewerke und Schnittstellen im Projekt.
Bei Laden- und Gastronomierenovierungen greifen bauliche, technische und betriebliche Anforderungen ineinander. Hugo Haustop koordiniert den schriftlich vereinbarten Ablauf. Eigene zulässige Leistungen werden direkt ausgeführt; zulassungs-, prüf- und nachweispflichtige Arbeiten übernehmen entsprechend berechtigte Fachbetriebe und Planer.
Bestand, Planung & Genehmigungen
- Bestandsaufnahme und Aufmaß
- Prüfung der genehmigten Nutzung
- Grundriss-, Ablauf- und Terminplanung
- Klärung von Brandschutz, Barrierefreiheit und Hygiene
- Einbindung bauvorlageberechtigter Planer bei Bedarf
- Schriftliches Leistungsverzeichnis und Angebot
Räumung, Rückbau & Baustellenvorbereitung
- Räumung und Demontage vereinbarter Einbauten
- Rückbau ausschließlich nicht tragender und freigegebener Bauteile
- Prüfung auf schadstoffverdächtige Baustoffe vor Eingriffen
- Sortierung und vereinbarte Entsorgung
- Schutz verbleibender Flächen und Nachbarbereiche
- Vorbereitung für Ausbau- und Fachgewerke
Innenausbau & Oberflächen
- Nicht tragender Trockenbau nach freigegebenem Aufbau
- Wand- und Deckenflächen nach Leistungsabgrenzung
- Geeignete Bodenbeläge und Sockelbereiche
- Abdichtungen in beanspruchten Innenräumen über qualifizierte Ausführung
- Maler-, Fliesen- und weitere Facharbeiten über berechtigte Betriebe
- Akustik- und Brandschutzaufbauten nach fachlicher Vorgabe
Ladenbau, Möbel & Ausstattung
- Montage geeigneter Regale und Systemeinrichtungen
- Theken, Möbel und Schreinerarbeiten über qualifizierte Partner
- Türen, Zargen, Glas- und Metallbauteile nach Zuständigkeit
- Kassen-, Präsentations- und Lagerbereiche
- Schilder und Werbeanlagen nach behördlicher Klärung
- Koordination von Lieferung, Montage und Schutzmaßnahmen
Elektro, Sanitär & Gebäudetechnik
- Elektroinstallationen ausschließlich über eingetragene Elektrofachbetriebe
- Trinkwasser-, Abwasser-, Gas- und Heizungsarbeiten über berechtigte Fachbetriebe
- Beleuchtungs-, Netzwerk- und Sicherheitstechnik nach Planung
- Lüftungs-, Abluft- und Klimaanlagen durch geeignete Spezialisten
- Brandschutzabschottungen und sicherheitsrelevante Bauteile nach Nachweis
- Prüfungen, Messungen und Inbetriebnahmen durch zuständige Fachunternehmen
Gastronomieküche & Hygienebereiche
- Abstimmung von Produktions-, Spül-, Lager- und Personalwegen
- Leicht zu reinigende und geeignete Oberflächen
- Boden- und Wandabdichtung nach Beanspruchung
- Küchenabluft und Zuluft nach fachlicher Planung
- Kühl-, Fettabscheider- und Spezialtechnik über Fachunternehmen
- Abstimmung mit Lebensmittelüberwachung und Genehmigungsstellen bei Bedarf
Kontrolle, Reinigung & Übergabe
- Gewerkeübergreifende Termin- und Schnittstellenkontrolle
- Dokumentation sichtbarer Ausführungs- und Übergabepunkte
- Fachabnahmen und Nachweise durch die jeweils zuständigen Stellen
- Bauzwischen- und Bauendreinigung nach Vereinbarung
- Restpunkteliste und geregelte Nachbearbeitung
- Geordnete Übergabe der nutzbaren Gewerbefläche
„A bis Z“ bezeichnet die koordinierte Projektkette von Bestandsaufnahme, Leistungsplanung und Rückbau bis Ausbau, Fachgewerken, Reinigung und Übergabe. Es bedeutet nicht, dass fachpflichtige Gewerke ohne die erforderliche Eintragung oder Qualifikation selbst ausgeführt werden.
Geeignet für viele Gewerbeflächen.
- Ladenlokale und Einzelhandel
- Restaurants und Gaststätten
- Cafés, Bars und Imbisse
- Friseur- und Kosmetiksalons
- Büros und Praxisräume
- Verkaufs-, Ausstellungs- und weitere Gewerbeflächen
Für wen ist diese Leistung geeignet?
Darauf können Sie sich verlassen
- Klare Abstimmung von Aufgabe, Umfang und Termin
- Koordination eigener Leistungen und qualifizierter Fachbetriebe
- Direkter Ansprechpartner während des Auftrags
- Saubere Übergabe nach vereinbartem Leistungsumfang
Ablauf einer Laden- oder Gastronomierenovierung
Bestand und geplante Nutzung aufnehmen
Objektadresse, genehmigte Bestandsnutzung, Grundrisse, Miet- oder Eigentumsverhältnisse, Flächen, Besucher- und Beschäftigtenzahl, Öffnungszeiten, Küchenkonzept und gewünschter Eröffnungstermin werden erfasst.
Genehmigungen und Fachplanung klären
Vor baulichen Eingriffen wird geprüft, ob eine Nutzungsänderung, Baugenehmigung, gaststättenrechtliche Erlaubnis, Brandschutzplanung, Denkmalschutzabstimmung oder weitere behördliche Freigabe erforderlich ist. Notwendige Planungen werden von dafür qualifizierten Stellen erstellt.
Leistung, Schnittstellen und Budget festlegen
Das Leistungsverzeichnis trennt eigene zulässige Arbeiten, Fachpartnerleistungen, Bauherrnleistungen, Materialien, Prüfungen, Abnahmen und Ausschlüsse. Zeitreserven für Genehmigungen, Lieferungen und verdeckte Bestandsmängel werden berücksichtigt.
Baustelle sichern und Rückbau ausführen
Verbleibende Bauteile, Nachbarflächen, Fluchtwege und technische Anlagen werden geschützt. Demontage und Rückbau erfolgen nur im freigegebenen, nicht tragenden Umfang; bei Schadstoffverdacht werden Arbeiten bis zur fachlichen Klärung gestoppt.
Innenausbau und Oberflächen herstellen
Raumaufteilung, Trockenbau, Untergründe, Böden, Wand- und Deckenflächen sowie geeignete Einrichtungen werden nach abgestimmtem Aufbau ausgeführt. Brand-, Schall-, Feuchte- und Hygieneanforderungen haben Vorrang vor rein optischen Entscheidungen.
Fachgewerke koordinieren und prüfen lassen
Elektro-, Trinkwasser-, Abwasser-, Gas-, Heizungs-, Lüftungs-, Kälte-, Brandschutz- und andere fachpflichtige Arbeiten übernehmen berechtigte Unternehmen. Messungen, Inbetriebnahmen und erforderliche Nachweise werden durch die jeweils zuständigen Fachstellen erstellt.
Reinigen, dokumentieren und übergeben
Nach Restpunktkontrolle und vereinbarter Bauendreinigung werden sichtbare Leistungen, Schlüssel, Bedienunterlagen und vorhandene Fachnachweise geordnet übergeben. Die Betriebsaufnahme erfolgt erst, wenn notwendige behördliche Freigaben und Erlaubnisse vorliegen.
Die Leistung ist nach Auftragsprüfung in Nürnberg und in vielen Orten im Umkreis von ungefähr 70 Kilometern verfügbar.
Technische und rechtliche Grundlagen
Die folgenden Regeln helfen bei Leistungsabgrenzung, Arbeitsschutz und nachvollziehbarer Qualitätsvereinbarung. Welche Vorgabe im Einzelfall verbindlich ist, hängt vom Objekt und vom Vertrag ab.
Bauliche Änderung und Nutzungsänderung nach Art. 55 BayBO
Reine Oberflächenarbeiten sind regelmäßig anders zu beurteilen als eine geänderte Nutzung, neue Raumaufteilung oder brandschutzrelevante Maßnahme. Nach Art. 55 BayBO bedürfen Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung grundsätzlich einer Baugenehmigung, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift; auch verfahrensfreie Arbeiten müssen alle öffentlich-rechtlichen Anforderungen einhalten.
Bayern.Recht: Art. 55 BayBOGaststättenerlaubnis und Bauunterlagen in Nürnberg
Für Alkoholausschank ist die gaststättenrechtliche Erlaubnis vor Betriebsbeginn erforderlich. Die Stadt Nürnberg verlangt bei Neuerrichtung, Umbau oder Nutzungsänderung zusätzlich die Baugenehmigung beziehungsweise Nutzungsänderung, genehmigte Pläne und die Baufreigabe; sie empfiehlt eine vollständige Antragstellung ungefähr vier Wochen vor Betriebsbeginn.
Stadt Nürnberg: Gaststättenrechtliche ErlaubnisRettungswege und Brandschutz dürfen nicht verschlechtert werden
Art. 31 BayBO verlangt bei selbstständigen Betriebsstätten grundsätzlich zwei voneinander unabhängige Rettungswege je Geschoss, mit gesetzlichen Ausnahmen. Raumaufteilung, Möblierung, Kassenzonen, Türen, Decken und Installationen müssen mit dem genehmigten Brandschutz übereinstimmen; Fluchtwege und Notausgänge sind nach ASR A2.3 dauerhaft freizuhalten.
Bayern.Recht: Art. 31 BayBOBarrierefreiheit nach Art. 48 BayBO und DIN 18040-1
Öffentlich zugängliche Verkaufsstätten und erlaubnisfreie Gaststätten müssen in den Besucherbereichen grundsätzlich barrierefrei sein; bei erlaubnispflichtigen Gaststätten wird dies im gaststättenrechtlichen Erlaubnisverfahren geprüft. DIN 18040-1 behandelt unter anderem Zugänge, Türen, Bewegungsflächen, Rampen und barrierefreie Sanitärräume.
Bayern.Recht: Art. 48 BayBOLebensmittelbereiche müssen hygienisch planbar sein
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 verlangt in Lebensmittelräumen einen hygienegerechten Aufbau. Boden-, Wand- und Arbeitsflächen müssen in einwandfreiem Zustand sowie leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein; gegebenenfalls sind geeignete Entwässerung und Schutz vor Kontamination vorzusehen.
EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 852/2004Küchenabluft nach VDI 2052 fachlich planen
VDI 2052 Blatt 1 gibt Hinweise zur Luftbehandlung sowie zur Dimensionierung und zum Aufbau raumlufttechnischer Anlagen in gewerblichen Küchen. Wärme-, Feuchte-, Fett- und Geruchslasten, Zuluft, Brandschutz und Reinigbarkeit müssen vor Gerätebestellung und Leitungsführung durch geeignete Fachplaner abgestimmt werden.
VDI: Richtlinienreihe VDI 2052Innenraumabdichtung nach DIN 18534:2025
Für wasserbeanspruchte Boden- und Wandflächen ist die seit Oktober 2025 aktualisierte Normenreihe DIN 18534 relevant. Beanspruchung, Untergrund, Anschlüsse, Durchdringungen, Abläufe und Abdichtungsstoff müssen vor Fliesen- oder Oberflächenarbeiten festgelegt werden.
DIN Media: DIN 18534-1:2025-10Arbeitsstättenregeln für Beschäftigtenbereiche
Neben den Besucherflächen müssen Arbeits- und Personalbereiche passend zur Nutzung geplant werden. ASR A2.3 konkretisiert Fluchtwege und Notausgänge; ASR A4.1 behandelt Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für Beschäftigte. Die konkrete Ausstattung richtet sich unter anderem nach Beschäftigtenzahl und Tätigkeit.
BAuA: ASR A4.1 SanitärräumeBayerische Technische Baubestimmungen November 2025
Die BayTB konkretisieren bauordnungsrechtliche Anforderungen unter anderem an Brandschutz, Bauprodukte, Bauarten und Barrierefreiheit. Für sicherheitsrelevante Wände, Decken, Türen, Abschottungen und Bekleidungen dürfen deshalb nur geeignete Systeme mit den erforderlichen Nachweisen verwendet werden.
Bayerisches Bauministerium: BayTB November 2025Zulassungspflichtige Gewerke bleiben Fachbetrieben vorbehalten
Elektrotechniker, Installateur und Heizungsbauer, Maler und Lackierer, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger sowie Tischler gehören zu den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A HwO. Hugo Haustop darf nur den eigenen rechtlich gedeckten Umfang ausführen und koordiniert wesentliche Facharbeiten über entsprechend eingetragene Betriebe.
Bundesrecht: Anlage A der HandwerksordnungSchall- und Abluftkonzept frühzeitig prüfen
Nach Art. 13 BayBO müssen Geräusche und Schwingungen ortsfester Einrichtungen so gedämmt werden, dass keine unzumutbaren Belästigungen entstehen. Bei Gastronomie betrifft dies besonders Küchenabluft, Kälteanlagen, Ventilatoren, Musik, Lieferverkehr und die Lage zu Wohnungen oder Nachbarbetrieben.
Bayern.Recht: Art. 13 BayBODenkmalschutz vor Eingriffen in historische Substanz klären
Bei Baudenkmälern oder prägenden Ensemblebereichen können Veränderungen an Grundriss, historischen Ausstattungen, Schaufenstern, Werbeanlagen oder technischer Gebäudeausrüstung erlaubnispflichtig sein. Art. 6 BayDSchG enthält inzwischen auch einzelne Ausnahmen, die jedoch nur bei vollständig erfüllten Voraussetzungen greifen.
Bayern.Recht: Art. 6 BayDSchGVOB gilt nur bei wirksamer vertraglicher Einbeziehung
Die VOB/B ist kein Gesetz und wird nicht automatisch Bestandteil eines Renovierungsauftrags. Wird sie wirksam vereinbart, müssen Leistungsbeschreibung, Ausführung, Behinderungen, Abnahme, Mängel und Nachträge entsprechend dokumentiert werden; für Verbraucher gelten besondere Einbeziehungsanforderungen.
Bund: VOB/BWovon der Preis abhängt
Ein belastbarer Preis entsteht erst aus Bestandszustand, Fläche, Rückbau, Ausbaustandard, Genehmigungs- und Planungsbedarf, Brandschutz, Küchen-, Lüftungs-, Elektro-, Sanitär- und Kältetechnik sowie Terminbedingungen. Als Marktvergleich nennt das EHI für 2025 durchschnittlich 590 Euro je Quadratmeter Verkaufsfläche für die Neueinrichtung bestimmter Fachgeschäfte und 961 Euro je Quadratmeter für neue Lebensmittelmärkte bis 2.500 Quadratmeter; diese Branchenwerte sind keine Preisangabe für ein konkretes Hugo-Haustop-Projekt.
EHI Retail Institute: Ladenbau-Investitionen 2025Laden- & Gastronomierenovierung im Großraum Nürnberg
Der Einsatz erfolgt nach Projektprüfung in Nürnberg sowie unter anderem in Fürth, Erlangen, Schwabach, Lauf an der Pegnitz, Roth, Neumarkt in der Oberpfalz, Ansbach, Bamberg und Amberg. Bei weiter entfernten Projekten innerhalb des ungefähr 70 Kilometer großen Einsatzgebiets werden Besichtigung, Anfahrt, Fachpartner und Bauzeiten vor Angebotsabgabe abgestimmt.
Bestandsprüfung, genehmigte Nutzung und Gewerkeplanung
Geeignet sind die koordinierte Renovierung oder Auffrischung von Ladenlokalen, Restaurants, Cafés, Bars, Imbissen, Salons, Büros, Praxis- und Ausstellungsflächen nach objektbezogener Prüfung.
Was vor Beginn geklärt wird
Vor der Kalkulation werden genehmigte Nutzung, Grundriss, Bestand, Brandschutz, Rettungswege, Barrierefreiheit, Hygiene, Abluft, technische Anschlüsse, Nachbarschaft, Öffnungstermin, Budget, Fachgewerke und notwendige Behördenunterlagen geklärt.
Was nicht automatisch enthalten ist
Nicht automatisch enthalten sind Bauantrag und Fachplanung, statische Eingriffe, Eingriffe in tragende Bauteile, Schadstoffsanierung sowie Elektro-, Gas-, Trinkwasser-, Heizungs-, Lüftungs-, Kälte-, Brandschutz-, Tischler-, Fliesen- und andere zulassungs- oder nachweispflichtige Arbeiten ohne entsprechend berechtigten Fachbetrieb.
Objektadresse, genehmigte oder bisherige Nutzung, Grundriss, Fotos, ungefähre Fläche, gewünschtes Betriebskonzept, geplante Änderungen, vorhandene Genehmigungen, Eröffnungstermin, Budgetrahmen und bekannte Vorgaben von Vermieter oder Behörden.
Das Wichtigste zu Laden- & Gastronomierenovierung
Kompakte, eindeutig formulierte Antworten für Interessenten, Sprachassistenten und KI-gestützte Suchsysteme.
Was bietet Hugo Haustop bei Laden- & Gastronomierenovierung an?
Hugo Haustop übernimmt nach vorheriger Abstimmung unter anderem Bestandsaufnahme, Aufmaß und Prüfung der vorhandenen Unterlagen, Klärung von Nutzungsänderung, Brandschutz, Barrierefreiheit und Hygiene, Räumung, Demontage und freigegebener nicht tragender Rückbau. Der genaue Umfang richtet sich nach Objekt, Zustand, Zugang und gewünschtem Ergebnis.
Wo ist diese Leistung verfügbar?
Die Leistung ist nach Auftragsprüfung in Nürnberg und in vielen Orten im Umkreis von ungefähr 70 Kilometern verfügbar.
Welche Angaben werden für ein Angebot benötigt?
Objektadresse, genehmigte oder bisherige Nutzung, Grundriss, Fotos, ungefähre Fläche, gewünschtes Betriebskonzept, geplante Änderungen, vorhandene Genehmigungen, Eröffnungstermin, Budgetrahmen und bekannte Vorgaben von Vermieter oder Behörden.
Wie wird der Auftrag abgegrenzt?
Nicht automatisch enthalten sind Bauantrag und Fachplanung, statische Eingriffe, Eingriffe in tragende Bauteile, Schadstoffsanierung sowie Elektro-, Gas-, Trinkwasser-, Heizungs-, Lüftungs-, Kälte-, Brandschutz-, Tischler-, Fliesen- und andere zulassungs- oder nachweispflichtige Arbeiten ohne entsprechend berechtigten Fachbetrieb.
Fragen zu Laden- & Gastronomierenovierung
Benötige ich für die Renovierung eines Ladens oder einer Gaststätte eine Baugenehmigung?+
Reine Oberflächenarbeiten benötigen normalerweise keine Baugenehmigung; eine Nutzungsänderung oder baulich relevante Änderung kann dagegen genehmigungspflichtig sein. Nach Art. 55 BayBO sind Änderungen und Nutzungsänderungen grundsätzlich genehmigungspflichtig, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Vor Rückbau oder neuer Raumaufteilung sollten genehmigte Nutzung, Rettungswege, Brandschutz, Abluft und Stellplatzfragen geprüft werden.
Wie lange dauert eine Laden- oder Gastronomierenovierung?+
Die Dauer hängt von Genehmigungen, Fachplanung, Lieferzeiten, Bestandszustand und technischem Ausbau ab. Einfache Oberflächenarbeiten können wenige Tage oder Wochen benötigen; Projekte mit Nutzungsänderung, Küche, Lüftung, Elektro und Sanitär können mehrere Monate beanspruchen. In Nürnberg soll eine vollständige Gaststättenerlaubnis ungefähr vier Wochen vor Betriebsbeginn beantragt werden, wobei vorgelagerte Bauverfahren zusätzlich Zeit benötigen.
Was kostet eine Laden- oder Gastronomierenovierung in Nürnberg?+
Ein seriöser Gesamtpreis ist erst nach Bestandsaufnahme und eindeutigem Leistungsverzeichnis möglich. Entscheidend sind Fläche, Rückbau, Ausbaustandard, Brandschutz, Barrierefreiheit, Küchen-, Lüftungs-, Elektro-, Sanitär- und Kältetechnik sowie Terminbedingungen. EHI-Branchenwerte für Neueinrichtungen sind nur Marktvergleiche und ersetzen kein objektbezogenes Angebot.
Welche Brandschutz- und Barrierefreiheitsregeln müssen beim Umbau beachtet werden?+
Rettungswege, Brandschutzbauteile und öffentlich zugängliche Bereiche dürfen durch den Umbau nicht unzulässig verschlechtert werden. Art. 31 BayBO verlangt bei Betriebsstätten grundsätzlich zwei unabhängige Rettungswege je Geschoss, soweit keine Ausnahme greift; Art. 48 BayBO und DIN 18040-1 regeln die Barrierefreiheit der Besucherbereiche. Der konkrete Umfang richtet sich nach Nutzung, Bestand, Fläche und Genehmigungsverfahren.
Welche Anforderungen gelten für Gastronomieküche, Abluft und technische Anschlüsse?+
Lebensmittelbereiche müssen hygienisch geplant und technische Anschlüsse durch berechtigte Fachbetriebe ausgeführt werden. Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 verlangt unter anderem gut reinigbare, erforderlichenfalls desinfizierbare Oberflächen; Küchenabluft wird nach dem konkreten Koch- und Gerätekonzept fachlich dimensioniert, unter anderem anhand VDI 2052. Elektro-, Gas-, Trinkwasser-, Heizungs- und wesentliche Lüftungsarbeiten gehören nicht zu einer allgemeinen Renovierungsleistung.



