Planmäßige Kontroll-, Pflege- und Meldeleistungen für Wohn- und Gewerbeobjekte.
Möglicher Leistungsumfang
Welche Punkte für Ihren Auftrag sinnvoll sind, wird vor Beginn eindeutig abgestimmt.
- Regelmäßige Kontrollgänge nach schriftlich vereinbartem Objekt- und Intervallplan
- Sichtkontrolle vereinbarter Eingänge, Flure, Kellerzugänge und Gemeinschaftsbereiche
- Sichtkontrolle frei zugänglicher Türen, Beleuchtung, Briefkasten- und Außenbereiche ohne technische Prüfung
- Dokumentation erkennbarer Schäden, Verschmutzungen, Störungen und Sicherheitsauffälligkeiten
- Direkte Meldung an Eigentümer, Verwaltung oder festgelegte Ansprechpartner
- Koordination vereinbarter Reinigungs-, Pflege- und zulässiger Kleinaufgaben
- Geregelte Schlüssel-, Zugangs- und Übergabedokumentation nach Vereinbarung
- Nachvollziehbare Leistungsnachweise und regelmäßige Abstimmung des Leistungskatalogs
Für wen ist diese Leistung geeignet?
Darauf können Sie sich verlassen
- Klare Abstimmung von Aufgabe, Umfang und Termin
- Schriftliches und nachvollziehbares Angebot
- Direkter Ansprechpartner während des Auftrags
- Saubere Übergabe nach vereinbartem Leistungsumfang
Ablauf der Hauswartservice
Objekt und Zuständigkeiten aufnehmen
Zuerst werden Objektart, Einheiten, gemeinschaftliche Bereiche, Außenflächen, bestehende Dienstleister und verantwortliche Ansprechpartner aufgenommen. Dabei wird geklärt, welche Aufgaben beim Eigentümer, bei der Verwaltung, bei Mietern oder bei Fachfirmen verbleiben.
Leistungskatalog eindeutig abgrenzen
Kontrollen, Pflegeaufgaben, Meldewege, zulässige Kleinaufgaben und ausdrücklich ausgeschlossene Facharbeiten werden schriftlich beschrieben. Unbestimmte Zusagen wie vollständige technische Überwachung oder allgemeine Sicherheit werden vermieden.
Kontrollplan und Reaktionswege festlegen
Für jeden Kontrollpunkt werden Intervall, Prüftiefe, Dokumentation und Eskalationsweg festgelegt. Dringende Gefahren, normale Mängel und planbare Instandhaltung erhalten unterschiedliche Melde- und Reaktionsstufen.
Zugang und Schlüssel organisieren
Schlüssel, Transponder, Alarmhinweise und Zutrittszeiten werden dokumentiert übergeben. Zugriffsrechte werden auf die vereinbarten Bereiche begrenzt und Verlust, Defekt oder unberechtigte Nutzung unverzüglich gemeldet.
Kontrollgänge und Pflegeaufgaben ausführen
Die vereinbarten Bereiche werden nach Plan begangen und sichtbare Zustände erfasst. Ein Hauswart ersetzt dabei keine vorgeschriebene Fachprüfung und öffnet oder bearbeitet keine Anlagen, für die eine besondere Qualifikation erforderlich ist.
Feststellungen dokumentieren und melden
Erkennbare Schäden und Abweichungen werden mit Ort, Datum, Priorität und auf Wunsch mit Foto dokumentiert. Die Meldung beschreibt die Beobachtung, ohne eine nicht nachgewiesene technische Diagnose vorzutäuschen.
Leistungsplan regelmäßig überprüfen
Turnus, Kontrollpunkte, saisonale Aufgaben und Schnittstellen zu Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst oder Fachbetrieben werden regelmäßig überprüft. Änderungen werden schriftlich vereinbart, damit Leistung und Verantwortung nachvollziehbar bleiben.
Die Leistung ist nach Auftragsprüfung in Nürnberg und in vielen Orten im Umkreis von ungefähr 70 Kilometern verfügbar.
Technische und rechtliche Grundlagen
Die folgenden Regeln helfen bei Leistungsabgrenzung, Arbeitsschutz und nachvollziehbarer Qualitätsvereinbarung. Welche Vorgabe im Einzelfall verbindlich ist, hängt vom Objekt und vom Vertrag ab.
IHK Nürnberg: zulässiger Umfang von Hausmeister- und Hauswartdiensten
Die IHK Nürnberg beschreibt Hausmeisteraufgaben vor allem als Betreuung der Immobilie mit Aufsicht, Pflege und Erhaltung von Sauberkeit, Sicherheit und Funktionsfähigkeit. Wesentliche Tätigkeiten zulassungspflichtiger Handwerke dürfen nicht ohne die handwerksrechtlichen Voraussetzungen übernommen werden; Schäden werden erkannt, gemeldet oder nur im eindeutig zulässigen Kleinbereich bearbeitet.
IHK Nürnberg: Gewerbe- und HandwerksrechtHWK Mittelfranken: Eintragung bei handwerklichen Tätigkeiten
Wer ein zulassungspflichtiges, zulassungsfreies oder handwerksähnliches Gewerbe gewerblich ausübt, muss den Betrieb vor Tätigkeitsbeginn in die dafür vorgesehene Rolle oder das Verzeichnis eintragen lassen. Welche Eintragung für einzelne Zusatzleistungen erforderlich ist, richtet sich nach dem tatsächlichen Leistungsspektrum und sollte vor einer Angebotserweiterung mit der HWK Mittelfranken geklärt werden.
HWK Mittelfranken: Betrieb eintragenDIN 32736 für klare Gebäudemanagement-Leistungen
DIN 32736:2000-08 beschreibt Begriffe und Leistungen des Gebäudemanagements und unterscheidet technische, infrastrukturelle und kaufmännische Bereiche. Für den Hauswartservice kann sie als Ordnungsrahmen für einen klaren Leistungskatalog dienen; eine Zertifizierung oder vollständige Übernahme aller Gebäudemanagementaufgaben wird dadurch nicht behauptet.
DIN Media: DIN 32736Hauswartkosten nach § 2 Nr. 14 BetrKV
Laufende Hauswartkosten können grundsätzlich Betriebskosten sein, soweit die Tätigkeit nicht Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder Hausverwaltung betrifft. Werden identische Arbeiten bereits unter anderen Betriebskostenpositionen abgerechnet, dürfen die Arbeitskosten nicht nochmals als Hauswartkosten angesetzt werden; Vertragsgrundlage und Abrechnung müssen nachvollziehbar sein.
Betriebskostenverordnung: § 2 Nr. 14Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
Arbeitgeber müssen die mit Kontroll-, Reinigungs-, Transport- und Pflegeaufgaben verbundenen Gefährdungen beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen festlegen. Dazu gehören je nach Objekt Alleinarbeit, Treppen, nasse Flächen, Gefahrstoffe, Verkehr, Dunkelheit, Leitern, schwere Lasten und der sichere Umgang mit Arbeitsmitteln.
Arbeitsschutzgesetz: § 5Elektrische Anlagen: Sichtmeldung statt Facharbeit
DGUV Vorschrift 3 verlangt, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht errichtet, geändert und instand gehalten werden. Der Hauswartservice kann sichtbare Defekte oder ausgefallene Leuchtmittel melden und nur eindeutig zulässige Tätigkeiten übernehmen; Verteiler, feste Anschlüsse und technische Prüfungen bleiben qualifizierten Elektrofachkräften vorbehalten.
DGUV Vorschrift 3: Elektrische AnlagenRauchwarnmelder nach Art. 46 BayBO
In bayerischen Wohnungen liegt die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von Rauchwarnmeldern grundsätzlich beim unmittelbaren Besitzer, sofern der Eigentümer diese Verpflichtung nicht selbst übernimmt. Soll der Hauswart Funktionskontrollen oder Dokumentation übernehmen, müssen Auftrag, Geräteverfahren, Zutritt und Verantwortungsgrenzen ausdrücklich festgelegt werden.
Bayerische Bauordnung: Art. 46Keine Bewachung ohne § 34a GewO
Gewöhnliche Zustands-, Öffnungs- oder Schließkontrollen sind von einem Auftrag zum Schutz fremden Eigentums vor Eingriffen Dritter zu unterscheiden. Wird tatsächlich Objektschutz, Bewachung oder sicherheitsbezogene Überwachung geschuldet, können die Erlaubnis-, Zuverlässigkeits-, Qualifikations- und Versicherungsvorgaben des § 34a GewO und der Bewachungsverordnung greifen.
Gewerbeordnung: § 34aKeine Wohnimmobilienverwaltung ohne § 34c GewO
Der Hauswartservice führt praktische und organisatorische Objektaufgaben aus, übernimmt aber nicht automatisch Mietvertragsverwaltung, Abrechnung, rechtliche Vertretung oder Verwaltung von Wohnungseigentum. Wer für Dritte Wohnraummietverhältnisse oder gemeinschaftliches Wohnungseigentum verwaltet, benötigt grundsätzlich die Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter nach § 34c GewO.
Gewerbeordnung: § 34cSchlüssel, Zutrittsdaten und Datenschutz
Schlüsselnummern, Zutrittsprotokolle, Kontaktdaten und Objektfotos dürfen nur für den vereinbarten Zweck verarbeitet und vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden. Nach Art. 32 DSGVO sind risikogerechte technische und organisatorische Maßnahmen erforderlich; Übergaben, Rückgaben, Verluste und Berechtigungen sollten daher nachvollziehbar dokumentiert werden.
Datenschutz-Grundverordnung: Art. 32BayBO und VOB richtig einordnen
Regelmäßige Sichtkontrollen und Pflegeaufgaben lösen für sich genommen kein Baugenehmigungsverfahren nach der BayBO aus. Werden bauliche Veränderungen, technische Eingriffe oder Instandsetzungen erforderlich, sind Genehmigung, Fachzuständigkeit und Vertragsgrundlage getrennt zu prüfen; die VOB gilt nur, wenn sie wirksam in einen Bauvertrag einbezogen wurde.
Bayerische Bauordnung: Art. 55Wovon der Preis abhängt
Der Preis hängt insbesondere von Objektgröße, Anzahl der Gebäude und Einheiten, Kontrollpunkten, Intervall, Dokumentationsumfang, Schlüssel- und Zutrittsregelung, Reaktionswegen, saisonalen Aufgaben, vereinbarten Zusatzleistungen und Anfahrt ab. Seit 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Arbeitnehmerstunde; dieser Betrag ist kein Endkundenpreis und enthält weder Lohnnebenkosten noch Organisation, Fahrzeuge, Material, Versicherung, Verwaltung oder Umsatzsteuer.
BMAS: Gesetzlicher Mindestlohn 2026Hauswartservice im Großraum Nürnberg
Der vorgesehene Einsatzbereich umfasst Nürnberg und – abhängig von Objektgröße, Kontrollintervall, Reaktionsanforderung und wirtschaftlicher Anfahrt – Orte im Umkreis von ungefähr 70 Kilometern. Dazu zählen insbesondere Fürth, Erlangen, Schwabach, Lauf an der Pegnitz, Roth, Neumarkt in der Oberpfalz, Ansbach, Bamberg und Amberg.
Typische Hauswartaufgaben
Planmäßige Objektbegehungen, Sichtkontrollen gemeinschaftlicher Bereiche, dokumentierte Schadensmeldungen, Schlüsselorganisation und Koordination vereinbarter Pflegeleistungen.
Was vor Beginn geklärt wird
Objektbereiche, Kontrollpunkte, Turnus, Prüftiefe, Zugangsrechte, Schlüssel, Meldewege, Prioritäten und ausdrücklich ausgeschlossene Fachaufgaben werden schriftlich festgelegt.
Was nicht automatisch enthalten ist
Keine Wohnimmobilienverwaltung, Rechtsvertretung, Bewachung, technische Fachprüfung, Elektro- oder Sanitärarbeit und keine pauschale Übernahme nicht definierter Betreiberpflichten.
Objektadresse, Gebäude- und Einheitenzahl, Lageplan, gewünschter Turnus, Kontrollpunkte, vorhandene Dienstleister, Schlüsselbedarf und Ansprechpartner für normale sowie dringende Meldungen.
Das Wichtigste zu Hauswartservice
Kompakte, eindeutig formulierte Antworten für Interessenten, Sprachassistenten und KI-gestützte Suchsysteme.
Was bietet Hugo Haustop bei Hauswartservice an?
Hugo Haustop übernimmt nach vorheriger Abstimmung unter anderem Regelmäßige Kontrollgänge nach schriftlich vereinbartem Objekt- und Intervallplan, Sichtkontrolle vereinbarter Eingänge, Flure, Kellerzugänge und Gemeinschaftsbereiche, Sichtkontrolle frei zugänglicher Türen, Beleuchtung, Briefkasten- und Außenbereiche ohne technische Prüfung. Der genaue Umfang richtet sich nach Objekt, Zustand, Zugang und gewünschtem Ergebnis.
Wo ist diese Leistung verfügbar?
Die Leistung ist nach Auftragsprüfung in Nürnberg und in vielen Orten im Umkreis von ungefähr 70 Kilometern verfügbar.
Welche Angaben werden für ein Angebot benötigt?
Objektadresse, Gebäude- und Einheitenzahl, Lageplan, gewünschter Turnus, Kontrollpunkte, vorhandene Dienstleister, Schlüsselbedarf und Ansprechpartner für normale sowie dringende Meldungen.
Wie wird der Auftrag abgegrenzt?
Keine Wohnimmobilienverwaltung, Rechtsvertretung, Bewachung, technische Fachprüfung, Elektro- oder Sanitärarbeit und keine pauschale Übernahme nicht definierter Betreiberpflichten.
Fragen zu Hauswartservice
Was gehört zu einem Hauswartservice?+
Zum Hauswartservice gehören die schriftlich vereinbarten Kontroll-, Pflege-, Melde- und Koordinationsaufgaben an einem Objekt. Typisch sind planmäßige Rundgänge, Sichtkontrollen gemeinschaftlicher Bereiche, Dokumentation erkennbarer Mängel, Schlüsselorganisation und die Abstimmung vereinbarter Zusatzleistungen. Technische Fachprüfungen, Hausverwaltung, Bewachung und zulassungspflichtige Reparaturen sind nur enthalten, wenn dafür die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen bestehen.
Wie oft sollte ein Hauswart ein Objekt kontrollieren?+
Der passende Kontrollrhythmus richtet sich nach Objektgröße, Nutzung, Personenfrequenz, technischen Einrichtungen und vereinbarten Betreiberaufgaben. Möglich sind beispielsweise wöchentliche, zweiwöchentliche oder monatliche Rundgänge; besonders kritische Punkte können häufiger kontrolliert werden. Turnus, Prüftiefe und Meldeweg sollten für jeden Kontrollpunkt schriftlich festgelegt werden.
Darf ein Hauswart Reparaturen und Elektroarbeiten durchführen?+
Ein Hauswart darf nur einfache und handwerksrechtlich zulässige Kleinaufgaben übernehmen; wesentliche Tätigkeiten zulassungspflichtiger Handwerke bleiben eingetragenen Fachbetrieben vorbehalten. Arbeiten an elektrischen Anlagen und festen Anschlüssen dürfen grundsätzlich nur Elektrofachkräfte oder entsprechend qualifizierte Personen im nachgewiesenen Umfang ausführen. Sichtbare Defekte können dokumentiert, gesichert und an den zuständigen Fachbetrieb gemeldet werden.
Was kostet ein Hauswartservice in Nürnberg?+
Ein belastbarer Preis ergibt sich aus Objektgröße, Kontrollintervall, Anzahl der Kontrollpunkte, Dokumentation, Zugang, Reaktionswegen und Zusatzleistungen. Üblich sind klar abgegrenzte Preise je Rundgang oder Monatspauschalen auf Basis eines Leistungskatalogs; Bereitschaft, Sonderfahrten und Fachpartnerleistungen sollten separat ausgewiesen werden. Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro brutto je Arbeitnehmerstunde im Jahr 2026 ist kein Endkundenpreis.
Können Hauswartkosten auf Mieter umgelegt werden?+
Laufende Hauswartkosten können nach § 2 Nr. 14 BetrKV grundsätzlich umlagefähig sein, wenn eine wirksame mietvertragliche Grundlage besteht. Nicht umlagefähig sind die enthaltenen Anteile für Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen und Hausverwaltung; Doppelabrechnungen identischer Arbeiten sind ausgeschlossen. Deshalb sollten Rechnung und Leistungskatalog die Tätigkeitsbereiche nachvollziehbar trennen.
