Vertraglich definierte Räum- und Streuarbeiten für geeignete Gehwege, Zugänge und Objektflächen im Stadtgebiet Nürnberg.
Möglicher Leistungsumfang
Welche Punkte für Ihren Auftrag sinnvoll sind, wird vor Beginn eindeutig abgestimmt.
- Räumen vertraglich festgelegter Gehwege und Zugänge
- Sichern vereinbarter Eingangs-, Müllplatz- und Verbindungswege
- Räumen geeigneter privater Hof-, Zufahrts- und Objektflächen
- Streuen mit zulässigem und abgestimmtem Streumaterial
- Priorisierung besonders genutzter oder gefährdeter Bereiche
- Kontroll- und Wiederholungseinsätze nach Wetterlage und Vertrag
- Freihalten vereinbarter Durchgänge, Abläufe und Übergänge
- Einsatzdokumentation mit Zeit, Wetterlage, Tätigkeit und Streumittel nach Vereinbarung
Für wen ist diese Leistung geeignet?
Darauf können Sie sich verlassen
- Klare Abstimmung von Aufgabe, Umfang und Termin
- Schriftliches und nachvollziehbares Angebot
- Direkter Ansprechpartner während des Auftrags
- Saubere Übergabe nach vereinbartem Leistungsumfang
Ablauf der Winterdienst
Flächen vor Ort aufnehmen
Gehwege, Eingänge, Zufahrten, Treppen, Gefälle, Engstellen, Abläufe, Beleuchtung und sichere Lagerplätze für Schnee und Streugut werden geprüft und in einem Flächenplan eindeutig markiert.
Pflichten und Grenzen schriftlich festlegen
Der Vertrag bestimmt, welche öffentlichen und privaten Flächen enthalten sind, welche Bereiche ausgeschlossen bleiben, wer Zugang ermöglicht und wer Streugut, Schlüssel oder technische Einrichtungen bereitstellt.
Prioritäten und Einsatzfenster planen
Hauptzugänge, stark frequentierte Wege, Müllplätze und besondere Gefahrenstellen werden priorisiert. Die Einsatzplanung orientiert sich an der Nürnberger Sicherungszeit von 7 bis 20 Uhr und an der tatsächlichen Wetterentwicklung.
Geräte und Streumittel vorbereiten
Schneeschieber, Besen, geeignete Maschinen, Warnkleidung und zulässige abstumpfende Streumittel werden vor Saisonbeginn geprüft. Auftauende Mittel werden auf öffentlichen Gehwegen nur in den von Nürnberg zugelassenen Ausnahmefällen vorgesehen.
Schnee räumen und Durchgänge sichern
Schnee wird auf den vereinbarten Flächen so geräumt, dass der erforderliche Fußgängerverkehr möglich bleibt. Übergänge, abgesenkte Bordsteine, Straßenrinnen, Regeneinläufe und vereinbarte Zugänge werden nicht durch Schneeablagerungen blockiert.
Glätte abstumpfen und nachkontrollieren
Verbleibende Schnee- oder Eisglätte wird mit dem vertraglich festgelegten zulässigen Material abgestumpft. Bei anhaltendem Schneefall oder erneuter Glätte erfolgen erforderliche Kontroll- und Wiederholungseinsätze nach Vereinbarung.
Einsatz nachvollziehbar dokumentieren
Datum, Uhrzeit, Wetterlage, bearbeitete Flächen, verwendetes Streumittel und erkennbare Besonderheiten werden nach dem vereinbarten Dokumentationsverfahren erfasst und dem Auftraggeber bei Bedarf bereitgestellt.
Diese Leistung wird ausschließlich im Stadtgebiet Nürnberg angeboten.
Technische und rechtliche Grundlagen
Die folgenden Regeln helfen bei Leistungsabgrenzung, Arbeitsschutz und nachvollziehbarer Qualitätsvereinbarung. Welche Vorgabe im Einzelfall verbindlich ist, hängt vom Objekt und vom Vertrag ab.
Nürnberger Räum- und Streuzeit: 7 bis 20 Uhr
Öffentliche Gehwege müssen in Nürnberg bei Schneefall oder Glatteis auf der ganzen Länge von 7 bis 20 Uhr geräumt und gestreut werden; bei Bedarf ist die Sicherung mehrmals am Tag zu wiederholen. Die Einsatzplanung muss deshalb Wetterentwicklung, Prioritäten und realistisch erreichbare Reaktionszeiten berücksichtigen.
Stadt Nürnberg: Winterdienst und AnliegerpflichtenErforderliche Breite und Sonderfälle
Die Räumbreite muss dem Fußgängerverkehr entsprechen. Gibt es keinen ausgewiesenen Gehweg, nennt Nürnberg als Orientierung etwa einen Meter Gehbahn an normalen Ortsstraßen und etwa zwei Meter in Fußgängerzonen mit beschränktem Fahrverkehr; Haltestellen, Übergänge und abgesenkte Bordsteine benötigen eine angepasste Freihaltung.
Stadt Nürnberg: Sonderfälle beim WinterdienstStreusalz auf öffentlichen Gehwegen grundsätzlich vermeiden
Räum- und streupflichtige Anlieger dürfen auf öffentlichen Gehwegen in Nürnberg grundsätzlich kein Streusalz verwenden. Zulässig sind nachhaltig abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat; auftauende Mittel kommen nur ausnahmsweise an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen oder starken Steigungen in Betracht.
Stadt Nürnberg: zulässiges StreugutSchnee richtig lagern und Entwässerung freihalten
Geräumter Schnee ist so am Rand zu lagern, dass Fußgänger weiter passieren können. Straßenrinnen, Regeneinläufe, Fahrradwege, Übergänge und notwendige Durchgänge dürfen nicht zugeschoben werden; für Müllbehälter müssen vereinbarte Zugänge ebenfalls nutzbar bleiben.
Stadt Nürnberg: Schneeablagerung und freie ZugängeVertragliche Flächen und Verantwortlichkeiten eindeutig bestimmen
Ein Winterdienstvertrag sollte Flächenplan, Prioritäten, Sicherungszeit, Wetterauslösung, Wiederholungseinsätze, Streumittel, Dokumentation, Zugang, Vertretung und ausgeschlossene Flächen konkret festlegen. Eine pauschale Formulierung wie „Winterdienst am Objekt“ reicht für eine verlässliche Leistungs- und Verantwortungsabgrenzung nicht aus.
Stadt Nürnberg: Umfang der AnliegerpflichtGefährdungsbeurteilung und sichere Einsatzorganisation
Winterdienst findet häufig bei Dunkelheit, Kälte, Nässe, eingeschränkter Sicht und in der Nähe von Verkehr statt. DGUV Regel 114-016 verlangt eine geeignete Arbeitsorganisation mit Gefährdungsbeurteilung, sicheren Arbeitsmitteln, Unterweisung und Schutzmaßnahmen für die tatsächlichen Einsatzbedingungen.
DGUV Regel 114-016: Straßenbetrieb und WinterdienstWarn- und Wetterschutzkleidung
Beschäftigte müssen gegen Kälte und Nässe geschützt werden; beim Einsatz an oder nahe Verkehrswegen ist Warnkleidung in der erforderlichen Schutzklasse bereitzustellen und bestimmungsgemäß zu tragen. Festes rutschhemmendes Schuhwerk und geeignete Handschuhe gehören zur einsatzbezogenen Schutzausrüstung.
DGUV Information 212-016: WarnkleidungStreumittel sicher lagern und handhaben
Streumittel müssen trocken, eindeutig gekennzeichnet und sicher zugänglich gelagert werden. Bei Salzen oder Sole sind Haut- und Augenkontakt zu vermeiden und die Beschäftigten im sicheren Umgang zu unterweisen; die konkrete persönliche Schutzausrüstung richtet sich nach Produkt und Gefährdungsbeurteilung.
DGUV: Arbeitsschutz und Streumittel im WinterdienstHandwerksrechtlichen Leistungsumfang sauber halten
Räumen und Streuen ist als Dienstleistung von Reparatur-, Bau- oder Installationsarbeiten zu trennen. Werden zusätzlich Tätigkeiten aus zulassungspflichtigen Handwerken angeboten, müssen Gewerbeanmeldung, betrieblicher Gesamtcharakter und gegebenenfalls die Eintragung bei der zuständigen Handwerkskammer gesondert geprüft werden.
IHK Nürnberg: Gewerbe- und HandwerksrechtBayBO und VOB sachgerecht abgrenzen
Gewöhnliches Schneeräumen und Streuen verändert keine bauliche Anlage und löst regelmäßig kein Genehmigungsverfahren nach Art. 55 BayBO aus. Die VOB ist für einen eigenständigen saisonalen Winterdienstvertrag nicht automatisch Vertragsgrundlage; sie wird nur relevant, wenn sie für einen passenden Bauvertrag wirksam vereinbart wurde.
Bayerische Bauordnung: Art. 55 BayBOWovon der Preis abhängt
Ein belastbarer Winterdienstpreis hängt von Gesamtfläche, Anzahl und Priorität der Wege, Gefälle und Treppen, erforderlicher Bereitschaft, Wetterauslösung, Zahl der Kontroll- und Wiederholungseinsätze, manueller oder maschineller Räumung, Streumittel, Lagerung, Dokumentation, Zugang und Vertragsdauer ab. Sinnvoll ist ein transparentes Modell aus Saison- beziehungsweise Bereitschaftspauschale und klar definierten Einsatzleistungen oder eine Saisonpauschale mit eindeutig geregelten Grenzen.
Amtliche Nürnberger Winterdienstvorgaben öffnenWinterdienst im Großraum Nürnberg
Winterdienst wird bewusst ausschließlich im Stadtgebiet Nürnberg angeboten, damit Wetterbeobachtung, Anfahrt, Wiederholungseinsätze und die Sicherungszeit von 7 bis 20 Uhr zuverlässig organisiert werden können. Für Flächen außerhalb Nürnbergs wird keine pauschale Einsatzbereitschaft beworben.
Typische Flächen und Winterdienstaufgaben
Vertraglich markierte öffentliche Gehwege entlang des Grundstücks sowie geeignete private Eingänge, Verbindungswege, Müllplatzzugänge, Zufahrten und Objektflächen im Stadtgebiet Nürnberg werden nach Flächenplan geräumt, abgestumpft und dokumentiert.
Was vor Beginn geklärt wird
Erforderlich sind ein eindeutiger Flächenplan, Räumbreiten, Prioritäten, Sicherungszeit, Wetterauslösung, Wiederholungsregeln, Streumittel, Lagerort, Schlüssel- und Zugangslösung, Ansprechpartner, Dokumentationsform und Vertretungsregelung.
Was nicht automatisch enthalten ist
Nicht automatisch enthalten sind öffentliche Fahrbahnen, unmarkierte Nachbarflächen, Dächer, Eiszapfenbeseitigung, schwer zugängliche Treppen, blockierte Flächen, Streusalz auf öffentlichen Gehwegen außerhalb zulässiger Ausnahmen sowie eine pauschale Übernahme aller rechtlichen Pflichten ohne konkrete Vertragsabgrenzung.
Objektadresse in Nürnberg, Plan oder Skizze aller Flächen, Quadratmeter und Längen, Treppen und Gefälle, Fotos, Nutzung und Prioritäten, gewünschte Vertragsdauer, Zugangsmöglichkeiten, vorhandenes Streugut und Lagerort sowie bisherige Einsatzregelung.
Das Wichtigste zu Winterdienst
Kompakte, eindeutig formulierte Antworten für Interessenten, Sprachassistenten und KI-gestützte Suchsysteme.
Was bietet Hugo Haustop bei Winterdienst an?
Hugo Haustop übernimmt nach vorheriger Abstimmung unter anderem Räumen vertraglich festgelegter Gehwege und Zugänge, Sichern vereinbarter Eingangs-, Müllplatz- und Verbindungswege, Räumen geeigneter privater Hof-, Zufahrts- und Objektflächen. Der genaue Umfang richtet sich nach Objekt, Zustand, Zugang und gewünschtem Ergebnis.
Wo ist diese Leistung verfügbar?
Diese Leistung wird ausschließlich im Stadtgebiet Nürnberg angeboten.
Welche Angaben werden für ein Angebot benötigt?
Objektadresse in Nürnberg, Plan oder Skizze aller Flächen, Quadratmeter und Längen, Treppen und Gefälle, Fotos, Nutzung und Prioritäten, gewünschte Vertragsdauer, Zugangsmöglichkeiten, vorhandenes Streugut und Lagerort sowie bisherige Einsatzregelung.
Wie wird der Auftrag abgegrenzt?
Nicht automatisch enthalten sind öffentliche Fahrbahnen, unmarkierte Nachbarflächen, Dächer, Eiszapfenbeseitigung, schwer zugängliche Treppen, blockierte Flächen, Streusalz auf öffentlichen Gehwegen außerhalb zulässiger Ausnahmen sowie eine pauschale Übernahme aller rechtlichen Pflichten ohne konkrete Vertragsabgrenzung.
Fragen zu Winterdienst
Wann muss in Nürnberg Schnee geräumt und bei Glätte gestreut werden?+
Öffentliche Gehwege müssen in Nürnberg bei Schneefall oder Glatteis von 7 bis 20 Uhr gesichert werden. Wenn es weiter schneit oder erneut glatt wird, kann die Räum- und Streuarbeit innerhalb dieses Zeitraums mehrmals am Tag erforderlich sein. Umfang, Priorität und Wiederholungseinsätze müssen im Winterdienstvertrag eindeutig festgelegt werden.
Darf auf öffentlichen Gehwegen in Nürnberg Streusalz verwendet werden?+
Auf öffentlichen Gehwegen ist Streusalz für Anlieger in Nürnberg grundsätzlich nicht zulässig. Verwendet werden sollen abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat; auftauende Mittel sind nur ausnahmsweise an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen oder starken Steigungen vorgesehen. Das zulässige Streumittel wird deshalb vor Saisonbeginn objektbezogen festgelegt.
Welche Flächen sind bei einem Winterdienstvertrag enthalten?+
Enthalten sind ausschließlich die im Vertrag und Flächenplan eindeutig bezeichneten Gehwege, Eingänge, Zufahrten oder Objektbereiche. Prioritäten, Räumbreite, Sicherungszeit, Streumittel, Zugang, Wiederholungseinsätze und Dokumentation werden schriftlich vereinbart. Nicht markierte Flächen, öffentliche Fahrbahnen, Dächer und besondere Gefahrstellen sind nicht automatisch eingeschlossen.
Wie wird ein Winterdiensteinsatz dokumentiert?+
Eine belastbare Einsatzdokumentation enthält mindestens Datum, Uhrzeit, Wetter- und Glättelage, bearbeitete Flächen, ausgeführte Tätigkeit und verwendetes Streumittel. Bei Besonderheiten können Fotos oder Hinweise zu blockierten Zugängen ergänzt werden. Die Dokumentation unterstützt die Kontrolle des Vertrags, ersetzt aber keine eindeutig festgelegten Verantwortlichkeiten.
Was kostet Winterdienst in Nürnberg?+
Ein zuverlässiger Preis ist erst nach Aufmaß, Flächenplan und Festlegung der Einsatzbedingungen möglich. Entscheidend sind Fläche, Priorität, Treppen und Gefälle, Bereitschaft, Zahl möglicher Wiederholungseinsätze, Räumtechnik, Streumittel, Lagerung und Vertragsdauer. Das Angebot sollte Bereitschaft, Einsatzleistung, Material, Sonderflächen und Dokumentation getrennt und nachvollziehbar ausweisen.
